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Mitgliedsantrag - Satzung

 

Download Mitgliedsantrag (PDF)

Liebe Puppenhausfreunde,

wenn Sie Mitglied in unserem Puppenhausmuseum werden möchten, so können Sie sich den Mitgliedsantrag per PDF ausdrucken. Bitte füllen Sie diesen mit den erforderlichen Daten und senden uns ein Exemplar unterzeichnet zurück. Es sind mit der Mitgliedschaft keine weiteren Verpflichtungen verbunden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindest EURO 12 jährlich.

Wegen Ihrer persönlichen Daten und der Notwendigkeit Ihrer Originalunterschrift, bleibt nur die Möglichkeit uns den Mitgliedsantrag per Post zuzusenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Karin Helmers

Spendenkonto:

Konto Nr. 1100 289 352, BLZ 860 555 92, Sparkasse Leipzig

IBAN: DE86 8605 5592 1100 2893 52
BIC: WELADE8LXXX


Satzung: Leipziger Puppenkiste e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Leipziger Puppenkiste e.V. im folgenden kurz LPK eV

Die Bezeichnung Leipziger Puppenkiste ist eine eingetragene Marke von Frau Karin Helmers, Lindenauer Markt 19a, 04177 Leipzig und wird der LPK eV unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende kündbar.

Der Sitz des Vereins ist Leipzig. Der Verein ist in Leipzig im Vereinsregister unter VR 4459 eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endete am 31.12. desselben Jahres (Rumpfwirtschaftsjahr)

§ 2 Vereinszweck und Grundsätze der Tätigkeit

Der LPK eV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO Förderung der Kunst und Kultur durch Unterhaltung eines öffentlich zugänglichen Museums in Leipzig für traditionelle und moderne Puppenhäuser und Puppen. Ziel des Museums ist es, Verständnis für den Modellbau von Puppenhäusern und Miniaturen und deren künstlerischen Gestaltung, sowie die Sammlung dieser Artikel einer möglichst breiten Öffentlichkeit näher zu bringen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Seine Organe arbeiten ehrenamtlich, es wird den Vorstandsmitgliedern ab dem Kalenderjahr 2012 eine symbolische Vergütung bis zu dem steuerbefreiten Höchstbetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG (zur Zeit EURO 720 p.a.) gewährt.

Er unterstützt die Sammlertätigkeit seiner Mitglieder durch Beschaffung von Puppenhäusern, Baumaterialien und Miniaturen insbesondere soweit diese in Fachgeschäften in Sachsen nicht geführt werden, sowie durch Abhalten von Workshops, auf denen Techniken des Modellbaues und der künstlerischen Gestaltung von Puppen und Puppenhäusern vermittelt werden sollen.

Dem Museum ist ein Museumsshop angegliedert, in dem Puppenhäuser, Puppen, Miniaturen und Baumaterialien für Puppenhäuser an Museumsbesucher verkauft werden. Der Verkaufserlös ist für Wareneinkauf und Bezahlung der allgemeinen Geschäftskosten des LPK eV zu verwenden. Überschüsse sind satzungsgemäß zu verwenden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können auf Antrag natürliche und juristische Personen werden. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Präsidentin.

Ordentliche Mitglieder: Natürliche Personen mit Stimmberechtigung und Beitragspflicht

Auf Antrag kann jede natürliche Person ordentliches Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder sind zur Beitragsentrichtung gem. Finanzordnung verpflichtet.

Fördermitglieder: Auf Antrag können Juristische Personen und Firmen Fördermitglieder werden. Sie sind nicht stimmberechtigt und fördern den Vereinszweck durch freiwillige Beiträge.

Ehrenmitglieder: Zu Ehrenmitgliedern können auf Beschluss der Mitgliederversammlung natürliche und juristische Personen berufen werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit und nicht stimmberechtigt.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluss oder Tod.

Austritt: Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Austrittserklärung muss zur Rechtswirksamkeit spätestens 4 Wochen vor dem Ende des Kalenderjahres dem LPK eV vorliegen.

Erlöschen: Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die dieser Satzung entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die Möglichkeit eines Einspruches gegen das Erlöschen der Mitgliedschaft besteht nicht.

Ausschluss: Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn die Satzung des LPK eV verletzt wird, sowie insbesondere

Bei Schädigung des Ansehens des LPK eV

Bei Verletzung der Finanzordnung

Über den Ausschluss entscheidet die Präsidentin

§ 4 Vereinsorgane

Die Organe des LPK eV sind:

Mitgliederversammlung
Vorstand

§ 5 Mitgliederversammlung

Die ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung sind das oberste Organ des LPK eV. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt und werden mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand einberufen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit aus wichtigem Grund durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 5 Tagen einberufen werden. Mitglieder können aus wichtigem Grund beim Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand mit einer Mehrheit von 2/3-tel der Mehrheit aller Mitglieder.

Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ½ aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Mehrheit der anwesendenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Aus wichtigem Grund können Beschlüsse im Umlaufverfahren durch den Vorstand durchgeführt werden.

Zum Vorstand gewählt kann jedes ordentliche Mitglied, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren. Der Protokollführer wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Das Protokoll ist von der Präsidentin zu unterschreiben.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Der Vorstand wird auf eine Zeitdauer von 5 Jahren gewählt. Erfolgt keine turnusmäßige Neuwahl, bleibt der gewählte Vorstand im Amt, bis eine Wahl erfolgt ist. Mit jeder ordentlichen Mitgliederversammlung ist bei nicht turnusmäßig erfolgter Wahl des Vorstandes ein neuer Vorstand zu wählen. Wiederwahlen sind unbegrenzt möglich.

Der Vorstand vertritt den LPK eV gemeinsam. Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Ist kein Vizepräsident gewählt, vertritt der Präsident/die Präsidentin den LPK eV allein.

Zum ersten Vorstand wird Frau Karin Helmers, geb. am 29.8.1943 in Apolda bestimmt. Frau Karin Helmers wird zur Präsidentin auf Lebenszeit bestimmt, wenn sie die Wahl auf der Gründungsversammlung annimmt. Eine Abwahl von Frau Helmers ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

Der Vorstand ist berechtigt, ohne Zustimmung durch eine Mitgliederversammlung, das Vermögen des Vereins durch Aufnahme von Darlehen und/oder Kontokorrentkrediten bis zur Höhe von EURO 25.000 und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren zu belasten.

§ 7 Auflösung

Die Auflösung des LPK eV kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist mit einer Mehrheit von ¾-tel der Stimmen aller Mitglieder zu fassen.

Im Falle der beschlossenen Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des Satzungszweckes fällt das verbleibende Vermögen nach Tilgung aller Verbindlichkeiten der Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister zu und soll einem Museum der Stadt Leipzig zugute kommen.

§ 8 Haftung

Die Beteiligung an Veranstaltungen, insbesondere Workshops zur Herstellung und/oder Restauration von Puppenhäusern, Puppen und Miniaturen und die Benutzung von Anlagen und Geräten des LPK eV erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Der LPK eV haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Alle Mitglieder verpflichten sich, auf Verlangen des Vorstandes eine angemessene Kranken- und Unfallversicherung nachzuweisen und Sicherheitsrichtlinien des LPK eV einzuhalten.

Über diese Satzung wird mit der Gründungsversammlung entschieden. Sie tritt mit der erfolgten Gründungsversammlung in Kraft.

§ 9 Finanzordnung

Der Präsident/die Präsidenten führt die Geldgeschäfte des LPK eV und erstellt jährlich Abschlüsse und Steuererklärungen. Er/sie darf sich dabei der Hilfe eines Angehörigen des steuerberatenden Berufes bedienen. Zum Steuerberater des LPK eV wird Herr Steuerberater Hans-H. Helmers, Leipzig bestimmt.

Der Mitgliedsbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes beträgt EURO 12 jährlich, im Gründungsjahr ist kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar eines Jahres per Lastschrift eingezogen.

§ 10 Vermögensbindung

Der LPK eV verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, die Mittel des LPK eV dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder und Organe des LPK eV erhalten keine Gewinnanteile und/oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des LPK eV. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als die von ihnen eingezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen bzw. auf Verlangen die Sacheinlage selbst zurück, soweit diese noch vorhanden ist. Absetzungen für ordentliche oder außerordentliche Abnutzungen sowie Wertsteigerungen durch Erhöhung des Sammlerwertes sind nicht zu ersetzen.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Leipzig, den 08.9.2014